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Durch Übertragung seiner abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person wird der verantwortliche Vertreter einer Gesellschaft nicht von seiner Verantwortung befreit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 106 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 9 Abs 1 BAO

§§ 80 ff BAO

1. Der verantwortliche Vertreter einer Ges wird durch Übertragung seiner abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person nicht von seiner Verantwortung befreit.

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