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Freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher sind weder Beamte noch sonstige Bedienstete iSd Art 13; sie unterliegen daher auch nicht der Steuer zugunsten der Gemeinschaft; Klage gegen die Kommission

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 149 Heft 4 v. 15.2.1999

Art 13 Protokoll über Vorrechte und Befreiungen

Keine Anwendung auf freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher.

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