Freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher sind weder Beamte noch sonstige Bedienstete iSd Art 13; sie unterliegen daher auch nicht der Steuer zugunsten der Gemeinschaft; Klage gegen die Kommission
Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 149 Heft 4 v. 15.2.1999
Art 13 Protokoll über Vorrechte und Befreiungen
Keine Anwendung auf freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher.