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Die Berufung eines MS auf nationale Ausschlußfristen bei Klagen auf Rückzahlung von ohne Rechtsgrund geleisteten Abgaben steht nicht im Widerspruch mit Gemeinschaftsrecht;

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 147 Heft 4 v. 15.2.1999

dies gilt auch, wenn im Zivilrecht für rechtsgrundlos gezahlte Beträge günstigere Fristen vorgesehen sind, vorausgesetzt, daß die ungünstigere Regelung für die Rückzahlung der Abgaben unabhängig davon gilt, ob sich der Rückzahlungsanspruch auf Gemeinschaftsrecht oder auf innerstaatliches Recht stützt; italienisches Vorabentscheidungsersuchen

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