§ 23 Z 2 EStG 1972 (1988)
Die Anwendung der formalen Kriterien der Angehörigenjud auf Rechtsbeziehungen zwischen einer Kapitalges und ihren Gesellschaftern ist nicht nur dann gerechtfertigt, wenn eine familiäre Verflechtung besteht, sondern auch, wenn eine gesellschaftsrechtliche existiert (hier: atypisch stille Beteiligung der Gesellschafter einer GmbH an dieser).