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Die Erhebung einer VwGH-Beschwerde hat keinen Einfluß darauf, daß nach dem Ergehen einer Berufungsentscheidung der Ablauf einer bewilligten Aussetzung zu verfügen ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 108 Heft 3 v. 1.2.1999

§ 212a Abs 5 BAO

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