OGH 4Ob509/92 (RS0044487)

OGH4Ob509/9231.5.2023

Rechtssatz

Wohl bezeichnet der JAB (991 BlgNR 17.GP zu § 528 ZPO) die in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO idF der WGN 1989 von der Unanfechtbarkeit ausgenommenen Beschlüsse als jene, "durch die der Rechtsschutzanspruch überhaupt verneint wird"; er meint damit aber - wie die folgenden Ausführungen unmissverständlich erkennen lassen - nur formalrechtlich begründete Klagezurückweisungen.

Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen — Bestätigung

 

Normen

EO §78
KO §171
ZPO §528 Abs2 Z2 K

4 Ob 509/92OGH28.01.1992
5 Ob 520/92OGH15.12.1992

Beisatz: Der Verlust des Armenrechts (der Verfahrenshilfe) ist einer solchen Rechtsschutzverweigerung nicht gleichzuhalten. (T1)

7 Ob 655/92OGH20.01.1993

Vgl; Beisatz: Um eine solche handelt es sich jedoch nicht bei der Zurückweisung des Antrages auf Beitritt als Nebenintervenient. (T2)

3 Ob 70/93OGH16.06.1993

Vgl; Beisatz: Die Zurückweisung des Antrags der Drittschuldnerin, den gerichtlichen Erlag eines künftig fällig werdenden pfändbaren Arbeitseinkommens des Verpflichteten gemäß § 307 EO zu bewilligen, ist einer solchen Klagszurückweisung nicht gleichzuhalten. (T3)

8 Ob 20/92OGH28.01.1993

Beisatz: Diesen gleichzuhalten sind - wie sich aus § 517 Z 1 ZPO ergibt (arg: Verweigerung der "Einleitung oder Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage") - aber auch jene Beschlüsse, mit denen die Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage verweigert wird. In beiden Fällen handelt es sich um eine Verweigerung des Rechtsschutzanspruches. (T4)

5 Ob 2042/96xOGH16.04.1996

Beis wie T2

1 Ob 2066/96xOGH04.06.1996

Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Zulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn ein prozessualer Rechtsschutzanspruch des Klägers, eine Sachentscheidung über das Klagebegehren zu erlangen, endgültig verneint wird. (T5)

7 Ob 92/97yOGH02.04.1997

Beis wie T2; Beis wie T3; Beisatz: Die Bestätigung der Zurückweisung eines Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil ist der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. (T6)

1 Ob 295/97gOGH28.10.1997

Beis wie T2; Beisatz: Mit der Nebenintervention wird einer parteifremden Person nur die Geltendmachung ihres rechtlichen Interesses, nicht aber eines Rechtsschutzanspruches gestattet. (T7)

3 Ob 109/99xOGH28.06.1999

Vgl; Beisatz: Keine analoge Anwendung des im § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Zurückweisung von Klagen vorgesehenen Ausnahmetatbestands auf die Zurückweisung von Exekutionsanträgen. (T8)

8 Ob 271/99gOGH21.10.1999

Beisatz: Wie der Oberste Gerichtshof zu 3 Ob 109/99x ausgesprochen hat, wurden verfahrenseinleitende Beschlüsse im Exekutionsverfahren und Insolvenzverfahren vom Gesetzgeber diesem Ausnahmetatbestand bewusst nicht gleichgestellt, sodass eine analoge Anwendung nicht in Frage kommt. (T9)

8 Ob 106/99tOGH11.11.1999
6 Ob 292/99fOGH25.11.1999

Vgl auch; Beis wie T6; Beisatz: Die Verweigerung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einer Zurückweisung der Klage nicht gleichzuhalten. (T10)

8 Ob 279/99hOGH24.02.2000

Beis wie T9

8 Ob 215/99xOGH24.02.2000

Vgl auch

8 Ob 214/99zOGH24.02.2000

Vgl auch

8 Ob 65/00tOGH30.03.2000

Vgl auch; Beis wie T9

8 Ob 195/01mOGH16.08.2001

Vgl; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Antrag auf Zwangsausgleich. (T11)

2 Ob 174/01dOGH09.08.2001

Beis wie T2

3 Ob 225/01mOGH19.09.2001

Auch; Beisatz: Hier: "Zurückweisung" des Antrags auf Fortsetzung des Räumungsverfahrens. (T12)

5 Ob 74/02xOGH09.04.2002

Vgl auch; Beisatz: Hier: Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens. (T13)

1 Ob 226/02wOGH25.10.2002

Vgl; Beis wie T8; Beisatz: Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig. (T14)

3 Ob 212/02aOGH23.10.2002

Vgl auch; Beis wie T10

7 Ob 265/03aOGH10.11.2003

Vgl auch; Beis wie T5; Beisatz: Für Konformatbeschlüsse ist nur bei definitiver Versagung des Rechtsschutzes, also der Verweigerung des Zuganges zu Gericht, die Anfechtung vorgesehen. (T15); Beisatz: Hier: Beschluss des Rekursgerichts, mit dem die Verwerfung der Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit durch das Erstgericht bestätigt wird. (T16)

7 Ob 27/04bOGH25.02.2004

Vgl auch; Beis wie T10

7 Ob 94/04fOGH26.05.2004

Auch; Beis wie T5; Veröff: SZ 2004/84

5 Ob 111/05tOGH24.05.2005

Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Die bestätigende Entscheidung über die Zurückweisung eines Fristsetzungsantrags nach § 91 GOG ist in der Bestätigung der Zurückweisung einer Klage nicht gleichzuhalten. (T17)

6 Ob 63/05sOGH25.08.2005

Auch; Beisatz: Dem ist die vom Rekursgericht bestätigte Zurückweisung eines Rekurses nicht gleichzuhalten, gleichfalls auch nicht die Verweigerung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. (T18)

3 Ob 200/05sOGH24.08.2005

Vgl; Beis wie T8

2 Ob 97/06pOGH27.04.2006

Beis wie T2

2 Ob 263/05yOGH18.05.2006
7 Ob 189/06dOGH13.09.2006

Beis wie T15; Beisatz: Beide Vorinstanzen bejahen die internationale Zuständigkeit - Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. (T19)

6 Ob 158/07iOGH13.09.2007

Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Beide Vorinstanzen wiesen den Vergleichswiderruf wegen fehlender Unterschrift nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück. (T20)

6 Ob 277/07iOGH24.01.2008

Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Beide Vorinstanzen wiesen den Vergleichswiderruf als verspätet zurück. (T21); Veröff: SZ 2008/14

9 Ob 77/08aOGH25.11.2008

Vgl auch; Beis wie T15; Beis wie T19

5 Ob 212/08zOGH04.11.2008

Vgl; Beis wie T4; Bem: Hier: Stufenklage; Verweigerung der Weiterführung des Verfahrens über das Leistungsbegehren nach Entscheidung über das Rechnungslegungsbegehren. (T22); Veröff: SZ 2008/161

3 Ob 277/08vOGH21.01.2009
7 Ob 90/09zOGH01.07.2009

Auch; Beisatz: Hier: Das Rekursgericht bestätigte die Zurückweisung der außerordentlichen Revision der beklagten Partei als verspätet. (T23)

7 Ob 177/09vOGH30.09.2009
2 Ob 12/09tOGH03.09.2009

Vgl; Beis wie T2; Beis wie T7

6 Ob 107/10vOGH24.06.2010

Vgl

3 Ob 123/10zOGH30.06.2010

Auch; Beis ähnlich wie T18; Beis ähnlich wie T23

1 Ob 146/13xOGH29.08.2013

Auch

10 ObS 150/13aOGH22.10.2013

Auch; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Versäumung der Klagefrist im Rahmen der sukzessiven Kompetenz nach § 67 Abs 2 ASGG. (T24)

1 Ob 18/15aOGH03.03.2015

Auch

1 Ob 89/15tOGH21.05.2015

Vgl auch; Beisatz: Hier: Aussetzung eines Scheidungsverfahrens gemäß Art 19 Brüssel IIa‑VO bis zur Klärung der Zuständigkeit eines maltesischen Gerichts. (T25)

10 ObS 75/15zOGH02.09.2015

Vgl auch; Beis wie T10

9 Ob 46/15bOGH27.08.2015

Vgl auch; Beis wie T19

3 Ob 160/15yOGH17.09.2015

Auch; Beisatz: Hier: Bestätigung der Zurückweisung eines Revisionsrekurses als jedenfalls unzulässig. (T26)

3 Ob 79/16pOGH18.05.2016

Auch; Beis wie T26

7 Ob 111/16yOGH06.07.2016

Auch

6 Ob 128/18vOGH31.08.2018

Auch; Beis wie T15

9 Ob 34/19vOGH25.06.2019

Beisatz: Für die Bestätigung der Zurückweisung eines Rechtsmittels gilt daher § 528 Abs 2 Z 2 ZPO. (T27)

7 Ob 4/19tOGH26.06.2019

Vgl; Beis wie T15

9 ObA 106/19gOGH30.10.2019

Vgl; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags und als Folge Zurückweisung der Klage wegen Verspätung. (T28)

6 Ob 170/20yOGH28.08.2020

Vgl; Beis nur wie T5

6 Ob 167/21hOGH20.10.2021

Vgl; Beis wie T26

17 Ob 14/21iOGH31.01.2022

Vgl

4 Ob 18/23kOGH31.05.2023

Beisatz: Hier: Vorliegend wurde keine Sachentscheidung verweigert, der Antrag auf Nichtigerklärung des Verfahrens wurde abgewiesen. (T29)

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_0040OB00509_9200000_004

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