GuK-AV § 0
Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Kurztitel
Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 179/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2010
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
14.09.2010
Abkürzung
GuK-AV
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung – GuK-AV)
StF: BGBl. II Nr. 179/1999 [CELEX-Nr.: 377L0452]
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 57 und 62 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/1998, wird verordnet:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Ausbildung
§ 1 Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Allgemeines
§ 2 Ausbildungsziele
§ 3 Didaktische Grundsätze
§ 4 Fachspezifische und organisatorische Leitung
§ 5 Medizinisch-wissenschaftliche Leitung
§ 6 Lehrkräfte, Lehrtätigkeit
§ 7 Fachkräfte
§ 8 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule
§ 9 Ausbildungsjahr
§ 10 Ausbildungszeiten
§ 11 Teilnahmeverpflichtung
§ 12 Versäumen von Ausbildungszeiten, Lehrerkonferenz
§ 13 Unterbrechung der Ausbildung
§ 14 Schulwechsel
§ 15 Theoretische Ausbildung
§ 16 Durchführung des Unterrichts
§ 17 Verlegung von Unterrichtsstunden und -fächern
§ 18 Praktische Ausbildung
§ 19 Durchführung der praktischen Ausbildung
§ 20 Praktische Ausbildung während der Nachtzeit
§ 21 Wahlpraktikum
§ 22 Praktikum nach Wahl der Schule
§ 23 Diplomprüfungsbezogenes Praktikum
2. Abschnitt
Prüfungen und Beurteilungen
§ 24 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung
§ 25 Beurteilung der theoretischen Ausbildung
§ 26 Dispensprüfung
§ 27 Beurteilung der praktischen Ausbildung
§ 28 Wiederholen einer Einzelprüfung oder Teilprüfung einer Einzelprüfung
§ 29 Wiederholungsprüfungskommission
§ 30 Nichtantreten zu einer Prüfung, Nachtragsprüfung
§ 31 Wiederholen eines Praktikums
§ 32 Wiederholen eines Ausbildungsjahres
§ 33 Ausscheiden aus der Ausbildung
§ 34 Aufsteigen in das nächsthöhere Ausbildungsjahr
§ 35 Zeugnis
§ 36 Schulautonomer Bereich
3. Abschnitt
Diplomprüfung
§ 37 Allgemeines
§ 38 Zulassung zur Diplomprüfung
§ 39 Diplomprüfungsinhalt
§ 40 Fachbereichsarbeit
§ 41 Praktische Diplomprüfung
§ 42 Mündliche Diplomprüfung
§§ 43 bis 45 Ablauf der mündlichen Diplomprüfung
§ 46 Beurteilung der Diplomprüfung
§ 47 Gesamtbeurteilung der Diplomprüfung
§ 48 Diplomprüfungsprotokoll
§ 49 Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der Diplomprüfung
§ 50 Wiederholen der Diplomprüfung
§ 51 Wiederholen des dritten Ausbildungsjahres
§ 52 Diplom
4. Abschnitt
Verkürzte Ausbildungen
§ 53 Allgemeines
§ 54 Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer
§ 55 Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere
§ 56 Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung
§ 57 Verkürzte Ausbildung für Hebammen
§ 58 Verkürzte Ausbildung für Mediziner
5. Abschnitt
Nostrifikation
§ 59 Allgemeines
§ 60 Ergänzungsausbildung
§ 61 Wiederholen und Abbruch der Ergänzungsausbildung
§ 62 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
6. Abschnitt
Kompensationsmaßnahmen – EWR
§ 63 Allgemeines
§ 64 Anpassungslehrgang
§ 65 Eignungsprüfung
§ 66 Wiederholen
§ 67 Bestätigung
7. Abschnitt
Vermittlungs- und Austauschprogramme
§ 68 Vermittlungs- und Austauschprogramme
8. Abschnitt
Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 69 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere
§ 70 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule
§ 71 Anzeige des ersten Ausbildungsjahres
§ 72 Übergangsbestimmung
§ 73 Außerkrafttreten
Anlagen
Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege | |
Spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege | |
Spezielle Grundausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege | |
Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer | |
Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege für Pflegehelfer | |
Verkürzte Ausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer | |
Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für diplomierte Kinderkrankenpfleger | |
Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger | |
Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Hebammen | |
Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege für Hebammen | |
Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Mediziner | |
Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere | |
Zeugnis über das Ausbildungsjahr | |
Bestätigung über die Ergänzungsausbildung | |
Bestätigung über den Anpassungslehrgang | |
Bestätigung über die Eignungsprüfung | |
Zeugnis über die Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere | |
Diplomprüfungszeugnis | |
Diplom allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege | |
Diplom spezielle Grundausbildungen | |
Schlagworte
e-rk3
Gesundheitspflege, Unterrichtsfach, Ergänzungsprüfung, Vermittlungsprogramm, Schlußbestimmung, Kinderpflege
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2020
Gesetzesnummer
10011179
Dokumentnummer
NOR40121709
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