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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 11/2002

Heft 11 v. 1.6.2002

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1972 (1988) § 2 Abs 2: Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung ist in erster Linie danach zu beurteilen, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, sich lohnend zu gestalten
  2. EStG 1988 § 4 Abs 1: Nicht Zeitpunkt des Willensentschlusses, sondern der in der Außenwelt wahrnehmbaren Umsetzung ist der steuerrechtlich relevante Zeitpunkt einer Entnahme
  3. EStG 1972 § 4 Abs 1, § 5 Abs 1, § 6 Z 5, § 23 Z 2; BAO § 303 Abs 4: Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus;
  4. EStG 1972 § 4 Abs 4, § 22 Abs 1 Z 1; BAO § 21 Abs 1, § 22 Abs 1, § 23 Abs 1, § 167: persönliche Mitarbeit und Überwachung im Rahmen des Betriebes; Auftragsmöglichkeit sowohl an den AbgPfl als auch an seine Arbeitskräfte;
  5. EStG 1988 § 6 Abs 1: Keine Verminderung des Teilwertes einer Liegenschaft durch hypothekarische Sicherstellung einer Verbindlichkeit auf ihr
  6. EStG 1988 § 6 Z 1: Beurteilung als Wirtschaftsgut
  7. EStG 1988 § 6 Z 2; InvFG 1963 § 10 Abs 2, § 23 Abs 1; KStG 1988 § 12 Abs 2: Bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen ist der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, als „Einsatz“ des Anteilszeichners anzusehen,
  8. EStG 1988 § 16 Abs 1, § 27 Abs 1 Z 4, § 93 Abs 5, § 108; EStG 1972 § 16 Abs 1, § 27 Abs 1 Z 4, § 108: Abzugsverbot iSd § 93 EStG; Verknüpfung zwischen Bausparvertrag und Zwischendarlehen; wirtschaftlicher Ausgleich zwischen Haben- und Sollzinsen
  9. EStG 1972 § 20 Abs 1 Z 2 und 3: Nichtabzugsfähigkeit übermäßiger Kosten eines Flugzeuges mangels betrieblicher Veranlassung
  10. EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3: Betriebsausgabencharakter von Bewirtungskosten; Leistungsinformation bei der Bewirtung durch RA
  11. EStG 1972 § 22 Abs 1 Z 1 lit b; EStG 1988 § 22 Z 1 lit b; ZivTG § 4, § 5 Abs 1; BAO §§ 187, 295: Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit; Grundlagenbescheid iSd § 295 BAO
  12. EStG 1988 § 67 Abs 1 und 2: Quartalsmäßig abgerechnete Prämien, die von Umsatz und Deckungsbeitrag abhängen, sind „sonstige Bezüge“
  13. EStG 1988 § 67 Abs 3; AngG § 23: Abfertigungsanspruch eines Angestellten
  14. EStG 1988 § 67 Abs 6; KommStG 1993 § 5 Abs 2 lit b: Die Urlaubsabfindung unterscheidet sich von der Pensionsabfindung dadurch essentiell, dass sie auch bei fiktiver Fortsetzung des Dienstverhältnisses hätte anfallen können,
  15. EStG 1988 § 67 Abs 7: Bei den Bestrebungen von Gf, die Kosten im Betrieb zu minimieren handelt es sich um keine Sonderleistungen, sondern um Tätigkeiten, die über Selbstverständlichkeiten nicht hinausgehen; Verbesserungsvorschläge,
  16. FLAG 1967 § 6 Abs 2 lit d, Abs 5: Ein „Entgegenkommen der Arbeitgeber“ steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei aufgrund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
  17. KStG 1988 § 2: Das „Tiroler Landestheater“ ist kein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
  18. KStG 1966 § 8 Abs 1; EStG 1972 § 27; BAO § 292: Die Frage, ab welcher Höhe ein Gf-Bezug unangemessen ist bzw ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, kann nicht exakt beantwortet werden; vielmehr besteht eine gewisse Brandbreite der Schätzung
  19. KStG 1988 § 9; GewStG § 1 Abs 2 Z 2; UStG 1972 § 2 Abs 2 Z 2: Fehlen die Merkmale einer wirtschaftlichen Eingliederung, dann liegen die Voraussetzungen für eine Organschaft nicht vor,
  20. EG-Kapital Ansammlungs-RL Art 10; KStG 1988 § 4 Abs 2, § 24 Abs 4: Mindest-KSt ist gemeinschaftskonform; für solche unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, denen die Auswirkung der Anrechnungsregelung mangels Entstehens einer tatsächlichen KSt-Schuld
  21. EG-Kapital Ansammlungs-RL Art 10; KStG § 24 Abs 4: Mindest-KSt widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht
  22. UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 3, § 11 Abs 14, § 12 Abs 1 Z 1; BAO § 179 Abs 2: Versagen des Vorsteuerabzuges bei Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und Bezeichnung in der Rechnung; Entstehen einer Steuerschuld bei nicht entsprechender Rechnungslegung;
  23. UStG 1972 § 12 Abs 1; UStG 1994 § 12 Abs 1: Voraussetzung für den Vorsteueranspruch
  24. HKG § 57: Keine Unterscheidung der zu berücksichtigenden Vorsteuerbeträge je nach der Art des angeschafften Gutes
  25. § 33 TP 19 Abs 1 Z 1: Gebührenpflicht auch dann, wenn das Rechtsgeschäft bloß eine weitere Grundlage für einen bereits bestehenden Anspruch bildet
  26. GGG 1984 §§ 14, 18; ZPO § 204, JN § 54 Abs 2, § 56 Abs 2, § 58 Abs 1; EO § 1 Z 5: Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches
  27. GGG § 19a: Keine Unterscheidung zwischen formeller und materieller Streitgenossenschaft hinsichtlich der Gerichtsgebühr
  28. AktG §§ 175 ff; B-VG Art 18; EStG 1988 § 6 Z 2: Ordentliche Kapitalherabsetzung ist keine Teilliquidation und führt nicht zur prozentuellen Abstockung des Buchwertes; Legalitätsprinzip versus Treu und Glauben auf Auskunft der Behörde
  29. AktG § 197 Abs 6; GGG §§ 17 f; JN § 56 Abs 2, § 60 Abs 1; RATG § 7: Streitwertfestlegung bei aktienrechtlichen Anfechtungsklagen
  30. BewG § 17 Abs 3: Kapitalwert von Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken; Mitberücksichtigung der durchschnittlichen Aufwendungen
  31. BewG § 21, § 22 Z 2: Voraussetzungen für Erlassung eines Nachfeststellungsbescheides
  32. BAO §§ 4, 198, 201, § 217 Abs 1: Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen AbgSchuld, sondern nur einer formellen AbgZahlungsschuld voraus; vom Abganspruch zu unterscheiden ist der AbgZahlungsanspruch;
  33. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1; EStG 1988 § 78 Abs 3: Es ist Sache des Gf, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen;
  34. BAO § 93 Abs 3 lit a, § 115 Abs 1, § 119 Abs 1: amtswegige Ermittlungspflicht; Hinweisen auf Aktenseiten bei fehlenden BFeststellungen; Anführung des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes in der BBegründung
  35. BAO § 93 Abs 3 lit a, § 167 Abs 2, § 184, § 288 Abs 1 lit d: Auch im Falle, dass die schriftliche Ausfertigung von einem Mitglied des Berufungssenates, das mit seiner Auffassung bei der Entscheidung in der Minderheit geblieben ist, abgefasst wird,
  36. BAO § 150, § 303 Abs 4; UStG 1972 § 11 Abs 1 und 14: Ob der Prüfer bereits im Rahmen der Betriebsprüfung „eine eventuelle Berichtigung der Vorsteuer“ hätte durchführen müssen, ist für die Verfahrenswiederaufnahme ohne Belang;
  37. BAO § 167 Abs 2: Beweiswürdigung bzw erhöhte Mitwirkungspflicht bei Behauptung des Vorliegens von Treuhandverhältnissen
  38. BAO § 207: Beginn der Verjährungsfrist
  39. BAO § 236: Nachsicht bei Verfehlung der Anlassfallwirkung
  40. BAO § 308 Abs 1: Kein unvorhergesehenes Ereignis bei Vertretenlassen durch eine von der Beh ausdrücklich als unzulässiger Vertreter qualifizierte Person
  41. 3. AbgÄG 1987 Abschnitt IV Art II Z 3 lit b: Bedeutung von Subsidiaritätsklauseln in verwiesenen steuerbegünstigenden Normen
  42. AbgEO § 16 Abs 1 Z 6; BAO § 236 Abs 1: Keine Unbilligkeit der AbgEinhebung bei Uneinbringlichkeit der AbgSchulden wegen Vermögenslosigkeit und Einkommen unter dem Existenzminimum
  43. GSpG 1989 § 1 Abs 1, § 2, § 52 Abs 1: Die Auffassung, dass die Verbindung eines vom Zufall abhängigen Spieles mit einem Geschicklichkeitsspiel dem Spiel den Charakter eines Glücksspiels iSd § 1 Abs 1 GSpG nehme, trifft nicht zu
  44. ZollG 1988 § 174 Abs 3 lit a: Zollschuld kraft Gesetz bei Drogendealer
  45. ZollR-DG 1994 §§ 85a, 85b, 85c, 85d, 85e, § 120 Abs 1c: Anwendbarkeit der Übergangsbestimmungen der 3 ZollRDGNov auf Sachverhalte nach dem EU-Beitritt
  46. UNESCO-Abkommen Art I Z 1 lit b; ZollG § 31 Abs 2 Z 2: Keine Einfuhr-USt für Gemälde
  47. GeflügelwirtschaftsG 1969 § 4 Abs 1: Gründe, die die Annahme der Umgehung des Importausgleiches rechtfertigen
  48. VerbrauchSt--RL Art 3 Abs 2; Tir LAO 1984 § 151 Abs 1 und 2: möglichst weites Verständnis des Begriffes „Rechtsbehelf“; Unzulässigkeit bedingter Prozesshandlungen
  49. B-VG Art 140 Abs 7: Anlassfallwirkung wirkt nicht auf dem Anlassfall ieS vergleichbare Sachverhalte der „Anlassperson“