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Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung ist in erster Linie danach zu beurteilen, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, sich lohnend zu gestalten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/216 Heft 11 v. 1.6.2002

§ 2 Abs 2 EStG 1972 (1988)

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