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Das „Tiroler Landestheater“ ist kein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/232 Heft 11 v. 1.6.2002

§ 2 KStG 1988

Das „Tiroler Landestheater“ ist kein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

VwGH 29.05.2001, 2000/14/0195

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