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Bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen ist der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, als „Einsatz“ des Anteilszeichners anzusehen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/222 Heft 11 v. 1.6.2002

welcher diesem in der Folge durch Ausschüttungen aus dem Fonds zurückgezahlt wird. Der Ertragsausgleich ist als Forderung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu werten, der nicht in die Anschaffungskosten der Investmentzertifikate Eingang findet und damit insoweit einer buchmäßigen Verlustabschreibung nicht zugänglich ist

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