§ 67 Abs 3 EStG 1988
§ 23 AngG
1. Der Abfertigungsanspruch eines Angestellten, der dem Grund oder der Höhe nach ganz oder zT aufgrund einer Vordienstzeitanrechnung gebührt, gründet sich nicht nur auf das AngG, sondern auch auf eine vertragliche Regelung und geht daher „über den durch das Gesetz ... zustehenden Anspruch hinaus“ (vgl E 30. 9. 1980, 3082/78).