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Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen AbgSchuld, sondern nur einer formellen AbgZahlungsschuld voraus; vom Abganspruch zu unterscheiden ist der AbgZahlungsanspruch;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/247 Heft 11 v. 1.6.2002

das ist die Verpflichtung, einen AbgBetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten

§ 4 BAO

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