Die Säumniszuschlagspflicht setzt nicht den Bestand einer sachlich richtigen AbgSchuld, sondern nur einer formellen AbgZahlungsschuld voraus; vom Abganspruch zu unterscheiden ist der AbgZahlungsanspruch;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/247 Heft 11 v. 1.6.2002
das ist die Verpflichtung, einen AbgBetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten