Rechtssatz
Verhaltensänderung nach Einbringung der Aufkündigung hat nur dann Einfluss auf das Schicksal der Aufkündigung, wenn der Schluss zulässig ist, dass die Wiederholung der bisherigen Unzukömmlichkeit auszuschließen ist.
7 Ob 628/91 | OGH | 28.11.1991 |
Beisatz: Hier: Gänzliche Verlegung des Parteienverkehrs mit psychischen Behinderten in die Wege geleitet, so dass diese wenige Tage nach Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz abgeschlossen sein sollte. (T1) |
1 Ob 410/97v | OGH | 27.01.1998 |
Auch; Beisatz: Hier: Stabilisierung des Gesundheitszustandes bei Psychose mit Wahnverhalten; Prognose, dass das festgestellte (krankhafte) unleidliche Verhalten künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft unterlassen, werde, verneint. (T2) |
9 Ob 420/97y | OGH | 25.02.1998 |
Beisatz: Ob dies der Fall ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T3) |
9 Ob 16/02x | OGH | 20.02.2002 |
Beis wie T3; Beisatz: Auch auf Entwicklungen, die zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlungen bereits in die Wege geleitet waren und deren Abschluss unmittelbar bevorstand, ist unter Umständen Bedacht zu nehmen. (T4) |
1 Ob 86/03h | OGH | 29.04.2003 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Durchführung der im gewerbebehördlichen Verfahren angeordneten Maßnahmen zur Ausschaltung nicht zumutbarer Belästigungen an Lärm und Vibrationen durch den Betrieb von Maschinen in einer Putzerei und Wäscherei. (T5) |
4 Ob 255/05m | OGH | 14.02.2006 |
Beisatz: Hier: Positive Zukunftsprognose bejaht; medikamentöse Behandlung einer geistig Behinderten; Spannungen teilweise von Nachbarn provoziert, die nunmehr ausgezogen sind. (T6) |
8 Ob 86/08t | OGH | 14.10.2008 |
Auch; Beisatz: Hier: Kündigungsgrund des erheblich nachteiligen Gebrauchs nach § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG (Gerümpel und Ungeziefer in der Wohnung); positive Zukunftsprognose verneint. (T7) |
5 Ob 76/11d | OGH | 25.08.2011 |
Auch; Beisatz: hier: Wiederholungsgefahr beseitigt. (T8) |
5 Ob 144/11d | OGH | 25.08.2011 |
Auch; Beis wie T1; Beis ähnlich wie T2; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Es liegt keine positive Zukunftsprognose vor, wenn die Störungen nach Zustellung der Aufkündigung andauerten. (T9) |
Dokumentnummer
JJR_19910212_OGH0002_0050OB01506_9100000_002
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