Rechtssatz
Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung; bei der Ausmessung kann daher das Globalbegehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen beziehungsweise Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden.
2 Ob 213/82 | OGH | 12.10.1982 |
Beisatz: Daher auch kein Teilurteil möglich. (T1) |
8 Ob 220/82 | OGH | 04.11.1982 |
Vgl |
8 Ob 61/86 | OGH | 04.12.1986 |
nur: Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung. (T2) |
8 Ob 16/87 | OGH | 26.03.1987 |
nur T2; Beisatz: Eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrages ist nur aus besonderen vom Kläger darzulegenden Gründen zulässig. (T3) |
8 Ob 1/87 | OGH | 11.06.1987 |
nur T2; Veröff: ZVR 1988/66 S 142 |
1 Ob 661/89 | OGH | 15.11.1989 |
nur T2; Beis wie T3; Veröff: RZ 1992/41 S 99 |
2 Ob 186/03x | OGH | 30.10.2003 |
Auch; Beisatz: Das Schmerzengeld hat die Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren, um dem Beschädigten als Abgeltung für entgangene und allenfalls noch entgehende Lebensfreude die Möglichkeit gewisser, die Lebensqualität erhöhender Anschaffungen zu eröffnen; maßgebend sind Art, Dauer und Intensität der Schmerzempfindungen nach deren Gesamtbild, wobei auch auf das Bewusstsein eines Dauerschadens Bedacht zu nehmen ist. (T4) |
5 Ob 242/03d | OGH | 13.01.2004 |
nur T2; Beis ähnlich wie T4 nur: Das Schmerzengeld hat die Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren. (T5); Beisatz: Für die Bemessung des Schmerzengeldes ist das Gesamtbild der Verletzungsfolgen maßgebend. (T6) |
1 Ob 32/05w | OGH | 24.06.2005 |
Beisatz: Es wird also grundsätzlich gefordert, sich die bereits bekannten und auch die absehbaren Schmerzen global auf einmal abgelten zu lassen und den hiefür angemessenen Betrag auf einmal geltend zu machen. (T7) |
2 Ob 135/07b | OGH | 27.09.2007 |
nur T2; Beisatz: Auch im Fall von seelischen Schmerzen. (T8) |
2 Ob 218/17y | OGH | 22.03.2018 |
Beisatz: Eine ziffernmäßig getrennte Bemessung kommt auch bei seelischen und körperlichen Schmerzen nicht in Betracht. (T9) |
14 Os 110/20p | OGH | 18.02.2021 |
Vgl; Beis wie T5; Beisatz: Zuspruch von Schmerzengeld an den Privatbeteiligten wegen Beeinträchtigung der seelischen und körperlichen Gesundheit (Angstzustände, Blutdruckkrise, Kopfschmerzen und Schlafstörungen), die aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen schweren Erpressung des Privatbeteiligten durch Drohung mit der Tötung von ihm selbst und seiner Familie resultierten. (T10) |
2 Ob 51/23y | OGH | 20.04.2023 |
Beisatz: Hier: Schmerzengeld wegen Verbleib eines Fremdkörpers in der Gebärmutter nach Entfernung der Spirale. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19810604_OGH0002_0080OB00008_8100000_001
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