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Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2011

§ 0 Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011

Bundesland

Tirol

Kurztitel

Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 95/2011 zuletzt geändert durch VBl. Tirol Nr. 113/2024

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2011

Index

2001 Personalvertretung

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 20. September 2011 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche Pflichtschulen und für die Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011)

StF: LGBl. Nr. 95/2011

Änderung

LGBl. Nr. 81/2014

LGBl. Nr. 22/2019

LGBl. Nr. 115/2019

VBl. Tirol Nr. 113/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

​

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

I. Hauptstück
Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen

1. Abschnitt
Zentralwahlausschuss

§ 1

Bildung

§ 2

Zusammensetzung

§ 3

Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder

§ 4

Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder

§ 5

Wahlzeugen

§ 6

Erstmalige Einberufung

§ 7

Wahl des Vorsitzenden (Stellvertreters)

§ 8

Einberufung

§ 9

Vorbereitung der Sitzungen

§ 10

Beschlussfähigkeit

§ 11

Pflichten der Mitglieder

2. Abschnitt
Dienststellenwahlausschüsse

§ 12

Bildung

§ 13

Zusammensetzung

§ 14

Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder

§ 15

Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder

§ 16

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über den Zentralwahlausschuss

3. Abschnitt
Sprengelwahlkommissionen

§ 17

Bildung von Sprengelwahlkommissionen

§ 18

Zusammensetzung der Sprengelwahlkommission

§ 19

Vorschläge für die Bestellung der Mitglieder

§ 20

Bekanntgabe der Bestellung der Mitglieder

§ 21

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über den Zentralwahlausschuss

4. Abschnitt
Wahl der Dienststellenausschüsse

§ 22

Wahlausschreibung

§ 23

Wahlkundmachung

§ 24

Verzeichnis der Lehrer

§ 25

Wählerliste

§ 26

Auflegung der Wählerliste und Herstellung von Abschriften

§ 27

Berichtigung der Wählerliste

§ 28

Wahlvorschläge

§ 29

Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen

§ 30

Prüfung der Wahlvorschläge

§ 31

Zulassung von Wahlvorschlägen

§ 32

Kundmachung der Wahlvorschläge

§ 33

Wahlvorbereitung

§ 34

Stimmzettel

§ 35

Teilnahme an der Wahl

§ 36

Sicherung der Ruhe und Ordnung

§ 37

Ausübung des Wahlrechtes

§ 38

Briefwahl

§ 39

Stimmabgabe

§ 40

Schluss der Stimmabgabe; Stimmenzählung

§ 41

Gültigkeit von Stimmzetteln

§ 42

Ungültigkeit von Stimmzetteln

§ 43

Ermittlung des Wahlergebnisses

§ 44

Niederschrift

§ 45

Wahlakten

§ 46

Kundmachung des vorläufigen Wahlergebnisses

§ 47

Anfechtung des Wahlergebnisses

§ 48

Neuerliche Durchführung des Wahlverfahrens

§ 49

Kundmachung des endgültigen Wahlergebnisses; Benachrichtigung der Gewählten

§ 50

Sonderbestimmungen für die Wahl der Dienststellenausschüsse im Fall der Bestellung von Sprengelwahlkommissionen

5. Abschnitt
Wahl des Zentralausschusses

§ 51

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse

§ 52

Zeitpunkt der Wahl

§ 53

Wahlkundmachung

§ 54

Stimmzettel

§ 55

Stimmabgabe

§ 56

Stimmenzählung

§ 57

Ermittlung des Wahlergebnisses

§ 58

Wahlakten

§ 59

Kundmachung des Wahlergebnisses

§ 60

Sonderbestimmungen für die Wahl des Zentralausschusses im Fall der Bestellung von Sprengelwahlkommissionen

II. Hauptstück
Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche berufsbildende Pflichtschulen und für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Wahlausschüsse

§ 61

Zentralwahlausschüsse und Dienststellenwahlausschüsse

2. Abschnitt
Wahl der Dienststellenausschüsse und der Zentralausschüsse

§ 62

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse und des Zentralausschusses für Lehrer für öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen

3. Abschnitt
Wahl der Vertrauenspersonen

§ 63

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse

§ 64

Dienststellenwahlausschüsse

§ 65

Wählerliste

§ 66

Zeitpunkt der Wahl

§ 67

Stimmzettel

§ 68

Kennzeichnung der Wahlkuverts

III. Hauptstück
Gemeinsame Bestimmungen

§ 69

Fristen

§ 70

Inkrafttreten

  

Aufgrund des § 20 Abs. 16 in Verbindung mit § 42 lit. e des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:

Im RIS seit

14.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2024

Gesetzesnummer

20000479

Dokumentnummer

LTI40032155

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte