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§ 68 Lehrer-Personalvertreter-Wahlordnung 2011

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2011

§ 68

Kennzeichnung der Wahlkuverts

Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind Wahlkuverts zu verwenden, auf denen die Dienststelle (Schule) angegeben ist, für die die Vertrauensperson zu wählen ist.

14.11.2011

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