3. Abschnitt
Wahl der Vertrauenspersonen
§ 63
Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse
Auf die Wahl der Vertrauenspersonen finden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des 2. Abschnittes des I. Hauptstückes und die Bestimmungen der §§ 61 und 62 sinngemäß Anwendung.
14.11.2011
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
