Wirtschaftsrecht
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- Judikatur Wirtschaftsrecht
- Registrierung eines Namens als Domain
- Ausgleichsanspruch wegen schon zuvor bestehender schadensstiftender Anlage
- Gutglaubenserwerb setzt nicht Leistung des Entgelts voraus
- Keine grundbücherliche Einschreiterbefugnis bei Umgehung von Verbotsnorm
- Eigener pfändbarer Anspruch des Zeichnungsberechtigten?
- Ersatz der Kosten des Vorprozesses
- Überholende Kausalität: Zeitliche Bestimmbarkeit der Reserveursache
- Erfüllungsgehilfenhaftung bei Gefälligkeitsleistung
- Anerkenntnis des Hauptschuldners für Bürgen nicht verbindlich
- Kein Aufrechnungsverbot bei zu erwartenden Gegenansprüchen des Schuldners
- Zum Unterschied zwischen Weitergabe- und Präsentationsrecht des Mieters
- Zur Mietzinsreduzierung nach § 12a MRG
- Keine Rügeobliegenheit des Neumieters bei offenkundigen, schwerwiegenden Mängeln
- Analoge Anwendbarkeit der Fallfrist des § 16 Abs 8 MRG
- Flächenmiete zur Errichtung eines Superädifikats: Kein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag
- Mietzinserhöhungsrecht ab Eintritt in Mietverhältnis
- Aktivlegitimation zur Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts nach WGG bei Mieterwechsel
- BWG: Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus nachrangigem Kapital
- Irreführungsgeeignete Werbung nach UWG
- Gewinnspielautomat: Verstoß gegen Zugabenverbot
- Keine positive Feststellung der Bestbietereigenschaft durch Bundesvergabeamt
- EuRAG: Nachweis der Berechtigung
- EuGVÜ: Gerichtsstandsvereinbarung in Auftragsbestätigung
- Teilweise Stattgebung der Impugnationsklage
- Neuerliche Exekutionsführung nach rechtskräftiger Einstellung wegen voller Befriedigung
- Kündigung eines Bestandvertrages durch den Gemeinschuldner
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- Judikatur zum Vergaberecht
- Öhler, Wokrinek, Pflicht zur Bekanntgabe von Subunternehmern - Nicht behebbarer Angebotsmangel
- Spatz, Pflichtangebot auch ohne Vorliegen eines der Kontrollerwerbstatbestände gemäß 1. ÜbV?Zur Frage, ob die 1. Übernahmeverordnung die Fälle des Erwerbs einer kontrollierenden Beteiligung iSd § 22 Abs 1 ÜbG abschließend regelt
- Prader, „Festlegungen“ des Alleineigentümers und vorläufiges Wohnungseigentum
- Bollenberger, Das neue Wahlrecht zwischen Wandlung und Minderung
- Knöbl, Gruppenfreistellungsverordnung 1400/02
Arbeitsrecht
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- Judikatur Arbeitsrecht
- Unrichtige Kundenaufstellung: Entlassung berechtigt
- Gröbliche Verletzung der Dienstpflichten durch Gemeindebediensteten: Kündigung berechtigt
- Ausgleich: Berechtigter Austritt wegen Entgeltrückständen
- Tendenzbetrieb: Betriebsratswahl in einer Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche AB
- Banken-KV und „All-in-Vereinbarung“; kollektivvertragliches Mindestgehalt und Überzahlung
- „Leiter der Prüfstelle einer Sparkasse kein leitender Angestellter
- Gesamtrente bei mehreren Versicherungsfällen - Wirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VfGH
- Versehrtenrente bei abstrakter Berufskrankheit - Aufgabe der schädigenden Tätigkeit
- Familiäre Hilfsdienste stehen nicht unter Unfallversicherungsschutz
- Ersatzzeiten für Kindererziehung und Pensionshöhe
- Pülzl, GSVG: Beitragsgrundlage und Wartetastenverlust
Steuerrecht
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- Erlassrundschau
- § 37 Abs 5 EStG 1988
- Keine Lehrlingsausbildungsprämie für Körperschaften öffentlichen Rechts
- Verlustvortragsübergang bei einer Holdinggesellschaft gemäß § 4 Z 1 lit a UmgrStG
- § 4 Abs 12 EStG 1988 § 4 Z 1 UmgrStG
- § 8 Abs 3 Z 1 KStG 1988
- § 22 Abs 3 UmgrStG
- § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG
- § 38a Abs 2 Z 2 UmgrStG
- Schrittweise Beteiligungsveränderungen in einer Mitunternehmerschaft als Folge-Zusammenschlüsse iSd Art IV UmgrStG
- Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung von Leasingverträgen
- Zinsenloses Darlehen der Stifterin an Privatstiftung
- Einbringung in GmbH und Auskehrung der von der GmbH erworbenen eigenen Anteile an den Einbringenden
- § 2 Z 4b KFG
- Electronic Banking und Ausdruck von Kontoauszügen
- Events als betriebliche Veranstaltungen
- Subventionen kürzen Bemessungsgrundlage für den Forschungsfreibetrag
- VwGH: Erneut Bürgschaftszahlung als Betriebsausgabe
- Doralt, Besondere Waldnutzung“ -- eine überholte Begünstigung
- Ritz, Verböserungsverbot nach § 117 BAO
- Lachmair, Gemeinnützigkeit nach den neuen Vereins-Richtlinien 2001