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§ 38a Abs 2 Z 2 UmgrStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2002/689RdW 2002, 767 Heft 12 v. 15.12.2002

Art VI UmgrStG

Die Steuerholding-Spaltung nach § 38a Abs 2 Z 2 UmgrStG setzt voraus, dass

die Holding ein bestimmtes im Gesetz beschriebenes Liquidations-Anfangsvermögen aufweist,die Liquidation zur Eintragung in das Firmenbuch innerhalb von neun Monaten nach dem letzten Bilanzstichtag (Liquidationseröffnungszeitpunkt) angemeldet wird und

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