Art III UmgrStG
Die Rechtsfrage, ob die Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft einen Teilbetrieb iSd § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG darstellt, ist anhand der Lehre und Rsp zur Teilbetriebsveräußerung iSd § 24 EStG 1988 zu beurteilen. Die Rz 5578 ff EStR 2002 geben zu dieser Frage ausreichend Auskunft. Das Bundesministerium geht konform mit den Richtlinien davon aus, dass Produktion und Vertrieb dem Grunde nach eine wirtschaftliche Einheit sind und weder die Produktion noch der Vertrieb für sich Teilbetriebseigenschaft haben. Wie Rz 5625 EStR 2000 ausführt, könnte ein relativ selbstständiger Vertriebsteil Teilbetriebseigenschaft besitzen, wenn er Handelsware umsetzt und im untergeordneten Ausmaß auch erzeugte Produkte mitvertreibt. Auch wenn dies vorliegt, bleibt die mit der Produktion verbundene Notwendigkeit eines Vertriebs mit dem Produktionsteil weiter verbunden.