Ab Mitte Februar 2003 bietet die Finanzverwaltung im Rahmen von FINANZOnline, dem elektronischen Datenübertragungsverfahren der Österreichischen Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie, ein neues Service an: Von diesem Zeitpunkt an kann die Arbeitnehmerveranlagung für 2002 (Formular L 1) dem Finanzamt auch elektronisch übermittelt werden. Die Erklärung muss nicht ausgedruckt werden, die erklärten Daten können jederzeit online abgefragt werden. Beilagen (zB Versicherungsbestätigungen) sind nicht mehr zu übermitteln (wohl aber aufzubewahren). Die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagung kann allerdings - auch bei elektronischer Einreichung - erst erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (zB Arbeitslosenunterstützung) von der jeweils auszahlenden Stelle beim Finanzamt eingelangt sind.