Rechtssatz
Ein einverständliches Abgehen von der vereinbarten Schriftform ist sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend jederzeit möglich und zulässig und zwar keineswegs nur für nachträgliche Vereinbarungen. Für vorausgehende und gleichzeitige Nebenabreden gilt der Inhalt der Urkunde als richtig und vollständig, doch ist die Führung des Gegenbeweises für den, der die Nebenabrede behauptet, trotz einer Ausschlussklausel zulässig.
4 Ob 533/74 | OGH | 28.05.1974 |
Veröff: MietSlg 26064 |
4 Ob 562/74 | OGH | 10.09.1974 |
Veröff: ImmZ 1975,138 = MietSlg 26085 |
1 Ob 580/77 | OGH | 04.05.1977 |
Beisatz: Denjenigen, der eine vom Wortlaut des schriftlichen Vertrages abweichende Vereinbarung behauptet, trifft hiefür jedenfalls die Beweislast. (T1) |
8 Ob 573/79 | OGH | 26.01.1979 |
nur: Ein einverständliches Abgehen von der vereinbarten Schriftform ist jederzeit möglich und zulässig und zwar keineswegs nur für nachträgliche Vereinbarungen. (T2) |
2 Ob 564/78 | OGH | 03.04.1979 |
nur: Ein einverständliches Abgehen von der vereinbarten Schriftform ist sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend jederzeit möglich und zulässig und zwar keineswegs nur für nachträgliche Vereinbarungen. (T3) |
6 Ob 651/80 | OGH | 11.07.1980 |
Beisatz: Nebenabreden (T4) |
7 Ob 818/81 | OGH | 21.01.1982 |
nur T2; Beisatz: Maßgebend ist immer nur der erkennbare Wille der Parteien, zu dessen Auslegung das gesamte Verhalten der Parteien als einheitliches Ganzes zu berücksichtigen ist. (T5) |
1 Ob 734/81 | OGH | 17.02.1982 |
Auch; nur T2 |
4 Ob 335/82 | OGH | 29.06.1982 |
Auch; nur T3; Veröff: ÖBl 1983,68 |
4 Ob 81/82 | OGH | 14.09.1982 |
nur T3; Beisatz: Zusätzliche Vereinbarung über den Arbeitsbeginn. (T6) Veröff: Arb 10178 |
1 Ob 709/82 | OGH | 15.12.1982 |
Auch |
7 Ob 630/83 | OGH | 07.07.1983 |
nur T3 |
6 Ob 713/83 | OGH | 20.10.1983 |
Vgl auch; nur T3 |
6 Ob 669/83 | OGH | 26.01.1984 |
Vgl auch; Beisatz: Auch eine bloße Beweisurkunde hat die Vermutung für sich, dass sie den rechtsgeschäftlichen Willen der Parteien richtig und vollständig wiedergibt und andere als die darin enthaltenen Abreden entweder nicht getroffen oder wieder aufgegeben wurden. (T7) |
9 ObA 30/93 | OGH | 31.03.1993 |
Auch; nur T3; Beisatz: Es widerspricht den Grundsätzen des redlichen Verkehrs, wenn ein Vertragsteil dem anderen mündlich bestimmte Zusagen macht und sich hinterher auf eine damit im Widerspruch stehende Klausel der schriftlichen Urkunde beruft. (T9); Beis wie T8 |
2 Ob 46/98y | OGH | 23.04.1998 |
Auch; nur: Ein einverständliches Abgehen von der vereinbarten Schriftform ist sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend jederzeit möglich und zulässig. (T10); Beisatz: Schriftformklauseln sind nicht nur beim Vertragsabschluss oder der Änderung eines Vertrages von Bedeutung, sondern auch bei einseitigen Rechtsgeschäften (hier: Zustimmung zur Veränderung des Mietgegenstandes). (T11) |
5 Ob 37/06m | OGH | 07.03.2006 |
Beisatz: Das gilt selbst für den Fall, dass die Parteien die Schriftform auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit vereinbart haben. (T12) |
7 Ob 215/06b | OGH | 27.09.2006 |
Auch; nur T10; Beisatz: Hier: Schlüssige Überlassung von Grünflächen und Parkplatzflächen während des Bestandverhältnisses (Wohnungsmiete). (T13) |
7 Ob 136/09i | OGH | 02.09.2009 |
Auch; Beisatz: Das gilt nicht nur für eine nachträgliche Vereinbarung, sondern auch für vorausgehende und gleichzeitige Nebenabreden und selbst für den Fall, dass die Parteien die Schriftform auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit vereinbart haben. (T14) |
9 ObA 156/12z | OGH | 21.02.2013 |
Auch; nur T10; Beis wie T9; Beisatz: Bereits durch den vom übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner getragenen und von beiden Vertragspartnern als bindend erachteten Abschluss einer bestimmten Abrede kann die Abkehr vom Schriftformgebot vollzogen sein. (T16) |
8 ObA 38/14t | OGH | 26.06.2014 |
Auch; Beisatz: Nach Maßgabe der Günstigkeit kann auch von einem (zulässigen) kollektivvertraglichen Formgebot, das den Inhalt des Arbeitsvertrages betrifft und auf diesen einwirkt, durch Individualvereinbarung abgegangen werden. (T17)<br/> |
4 Ob 143/18k | OGH | 26.02.2019 |
Beisatz: Dies gilt auch für einseitig erklärte Formvorbehalte im vorvertraglichen Bereich. (T18) |
9 Ob 76/21y | OGH | 17.02.2022 |
Beisatz: Hier: Anscheinsvollmacht. (T19) |
Dokumentnummer
JJR_19740528_OGH0002_0040OB00533_7400000_001
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