OGH 7Ob739/80 (RS0023950)

OGH7Ob739/8012.2.1981

Rechtssatz

Der Inhaber einer Badeanstalt oder Kuranstalt hat grundsätzlich im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nur jene Maßnahmen zu ergreifen, die von ihm nach der Verkehrsauffassung verlangt werden können. Ein darüber hinausgehendes Verlangen würde die Verkehrssicherungspflicht überspannen und letzten Endes auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene, vom Verschulden unabhängige Haftung hinauslaufen (JBl 1975,474; MietSlg 30243; 7 Ob 176/71; 1 Ob 742/76). Auch die Benützer der zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind zur Anwendung der verkehrsüblichen Aufmerksamkeit und bei Vorliegen besonderer Umstände zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (EvBl 1974/248; 1 Ob 742/76, 7 Ob 516/78).

Verkehrssicherungspflicht

 

Normen

ABGB §1295 IId2
ABGB §1295 IIe

7 Ob 739/80OGH12.02.1981
3 Ob 559/81OGH07.10.1981
7 Ob 731/81OGH10.12.1981

nur: Der Inhaber einer Badeanstalt oder Kuranstalt hat grundsätzlich im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nur jene Maßnahmen zu ergreifen, die von ihm nach der Verkehrsauffassung verlangt werden können. Ein darüber hinausgehendes Verlangen würde die Verkehrssicherungspflicht überspannen und letzten Endes auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene, vom Verschulden unabhängige Haftung hinauslaufen. (T1) <br/>Veröff: MietSlg 33216

5 Ob 505/83OGH15.02.1983

Auch; Beisatz: Haftung des Landwirtes für Zuchtwidder, der eine Wanderin auf markiertem Wanderweg über eine eingefriedete Weide anfällt. (T2)

2 Ob 571/86OGH10.03.1987

nur T1

8 Ob 695/88OGH22.12.1988
6 Ob 565/89OGH18.05.1989
2 Ob 520/90OGH06.06.1990

nur T1

5 Ob 1560/92OGH14.07.1992
2 Ob 129/98dOGH20.05.1998

nur T1; Beisatz: Hier: Badesee. (T3)

10 Ob 26/00xOGH25.07.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier: Sturz auf nassem Fliesenboden im Kaufhaus. (T4)

10 Ob 28/00sOGH25.07.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier: Gokart-Bahn. (T5)

5 Ob 273/03pOGH16.12.2003

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Squash-Anlage. (T6)

7 Ob 28/04zOGH21.04.2004

Auch; nur T1

7 Ob 118/04kOGH16.06.2004

Auch; Beis wie T1

1 Ob 103/04kOGH01.07.2004

Vgl; Beisatz: Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und auch nicht erforderlich. (T7)<br/>Beisatz: Hier: Wasserrutsche. (T8)

10 Ob 44/05aOGH23.05.2005

Vgl auch; Beisatz: Hier: Überwachung eines Klettergerätes in einem Strandbad. (T9)

9 Ob 19/05tOGH03.08.2005

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Boxautomat in einem Vergnügungspark. (T10)

7 Ob 73/06wOGH26.04.2006

auch; nur T1

1 Ob 141/06aOGH11.07.2006

Vgl; nur T1; Beisatz: Die Beurteilung, welche Maßnahmen zur Verhütung potenziell drohender Gefahren vom Betreiber einer Schwimmbadanlage mit Wasserrutsche zu verlangen sind, hat nach den jeweiligen Umständen des konkreten Falls zu erfolgen. (T11)

9 Ob 70/06vOGH15.11.2006

nur T1

4 Ob 56/07zOGH23.04.2007

Ähnlich; Beisatz: Hier: Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben. (T12)

2 Ob 60/08zOGH10.04.2008

Vgl; Veröff: SZ 2008/46

2 Ob 79/08vOGH29.05.2008

Vgl; nur: Es sind nur jene Maßnahmen zu ergreifen, die nach der Verkehrsauffassung verlangt werden können. Ein darüber hinausgehendes Verlangen würde die Verkehrssicherungspflicht überspannen und letzten Endes auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene, vom Verschulden unabhängige Haftung hinauslaufen. (T13)

1 Ob 114/08hOGH11.08.2008

Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T11

10 Ob 15/08sOGH17.03.2009

Vgl; nur T13; Beisatz: Hier: Verletzung einer Besucherin eines Krampuslaufs; Haftung des Veranstalters verneint. (T14)

1 Ob 62/10iOGH01.06.2010

Auch; nur T1

7 Ob 133/10zOGH14.07.2010

Vgl; Beis ähnlich wie T13

7 Ob 95/11pOGH06.07.2011

Auch

4 Ob 149/11gOGH22.11.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Freizeitwiese. (T15)

4 Ob 203/11yOGH17.01.2012

Vgl auch; nur T13; Beisatz: Hier wurde ein Streckenposten (Ordner) von einem von der Rennstrecke geschleuderten Motorrad verletzt. (T16)

4 Ob 12/12mOGH27.03.2012

Vgl auch; nur T13; Beisatz: Hier: Nachgeben der Befestigung eines Vordaches eines Marktstands wegen Klimmzügen eines Gastes. (T17)

6 Ob 69/13kOGH28.08.2013

Vgl auch; Beis wie T8; Beisatz: Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ohne weiteres, dass die Nichtbeachtung von Ampelsignalen und Hinweisschildern haftungsbegründende Sorgfaltsverstöße sind. (T18)

7 Ob 142/14dOGH29.10.2014

Auch; nur: Der Inhaber einer Badeanstalt hat grundsätzlich im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten nur jene Maßnahmen zu ergreifen, die von ihm nach der Verkehrsauffassung verlangt werden können. (T19)<br/>nur: Auch die Benützer der zur Verfügung gestellten Einrichtungen sind zur Anwendung der verkehrsüblichen Aufmerksamkeit und bei Vorliegen besonderer Umstände zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet. (T20)<br/>Beisatz: Hier: Sprungturm in einem Strandbad. (T21)<br/>

10 Ob 53/15iOGH22.10.2015

Auch; Beisatz: Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt. (T22)

9 Ob 77/15mOGH26.07.2016

Auch; nur T1; Beis wie T8

1 Ob 158/16sOGH27.09.2016

Vgl

9 Ob 58/18xOGH27.02.2019

Auch; nur T1

6 Ob 221/18wOGH27.06.2019

Auch; nur T13

1 Ob 210/20vOGH27.11.2020
6 Ob 84/21bOGH06.08.2021

Vgl; nur T13

Dokumentnummer

JJR_19810212_OGH0002_0070OB00739_8000000_001

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