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AllgStrSchV 2020 – Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2020

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: General Radiation Protection Ordinance 2020

AllgStrSchV 2020 § 0

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Kurztitel

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 339/2020

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2020

Abkürzung

AllgStrSchV 2020

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)

StF: BGBl. II Nr. 339/2020 [CELEX-Nr.: 32009L0071 , 32011L0070 , 32013L0059 , 32014L0087 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 9, 14 Abs. 4, 15 Abs. 3 und 8, 23, 28, 32 Abs. 8, 36, 43, 46, 52, 53 Abs. 5, 54, 60, 66, 72, 73 Abs. 2, 82, 90, 137 sowie 145 Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020, BGBl. I Nr. 50/2020, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Übergeordnete Bestimmungen

1. Hauptstück
Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen

§ 1. Ziel, Geltungsbereich

§ 2. Umsetzungshinweis

§ 3. Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Dosisbegrenzung

§ 4. Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition

§ 5. Gesondert zugelassene Expositionen

§ 6. Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

2. Teil
Tätigkeiten

1. Hauptstück
Bewilligungs- und Meldebestimmungen

§ 7. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

§ 8. Ausnahmen von der Meldepflicht

§ 9. Gemeinsame Bewilligungsverfahren

§ 10. Antragsunterlagen

2. Hauptstück
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

§ 11. Betroffene Tätigkeitsbereiche

§ 12. Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration

§ 13. Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020

§ 14. Aktivitätskonzentrationen, bei deren Überschreitung eine Abschätzung der Exposition der Bevölkerung zu veranlassen ist

§ 15. Meldebestimmungen

§ 16. Dosisbeschränkung für Expositionen durch Rückstände

§ 17. Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020

§ 18. Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des § 27 StrSchG 2020

3. Hauptstück
Verbraucherprodukte

§ 19. Antragsunterlagen

§ 20. Höchstzulässige Dosisleistung

4. Hauptstück
Bauartzugelassene Geräte

§ 21. Höchstzulässige Dosisleistungs- und Aktivitätswerte

§ 22. Antragsunterlagen

§ 23. Bauartschein

§ 24. Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung

§ 25. Meldepflichten der Verwenderin/des Verwenders eines bauartzugelassenen Gerätes

5. Hauptstück
Radioaktive Quellen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 26. Geltungsbereich

§ 27. Gefährliche radioaktive Quellen und hoch radioaktive umschlossene Quellen

§ 28. Kennzeichnung von radioaktiven Quellen

§ 29. Informationen über radioaktive Quellen

§ 30. Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen

§ 31. Abschirmung von Räumen und Funktionseinheiten

§ 32. Lagerung von radioaktiven Quellen

§ 33. Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten

§ 34. Weitergabe von radioaktiven Quellen

2. Abschnitt
Umschlossene radioaktive Quellen

§ 35. Meldepflichten

§ 36. Dichtheitsprüfungen, undichte Quellen

§ 37. Strahlenvorrichtungen

§ 38. Betrieb von Strahlenvorrichtungen

§ 39. Handhabung von umschlossenen radioaktiven Quellen

3. Abschnitt
Hoch radioaktive umschlossene Quellen

§ 40. Allgemeine Bestimmungen

§ 41. Kontrolle und Wartung von hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

§ 42. Aufzeichnungspflichten

4. Abschnitt
Offene radioaktive Stoffe

§ 43. Aufzeichnungspflichten

§ 44. Handhabung

§ 45. Schutz gegen Kontamination und Inkorporation

§ 46. Überprüfen auf Kontamination, Dekontaminierung

§ 47. Erforderliche Arbeitsplatztype

§ 48. Arbeitsplätze der Type C

§ 49. Arbeitsplätze der Type B

§ 50. Arbeitsplätze der Type A

6. Hauptstück
Strahlengeneratoren

1. Abschnitt
Nicht-medizinische Röntgeneinrichtungen

§ 51. Allgemeine Bestimmungen

§ 52. Anforderungen

§ 53. Betriebsvorschriften

§ 54. Bestimmungen für Vollschutzeinrichtungen

2. Abschnitt
Nicht-medizinische Teilchenbeschleuniger

§ 55. Allgemeine Bestimmungen

§ 56. Anforderungen

§ 57. Betriebsvorschriften

7. Hauptstück
Forschungsreaktoren

§ 58. Betriebsorganisation

§ 59. Betriebsvorschriften

§ 60. Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur

§ 61. Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen

§ 62. Periodische Sicherheitsüberprüfungen

§ 63. Aus- und Fortbildung von Reaktorpersonal

§ 64. Informationspflichten

§ 65. Stilllegungskonzept, finanzielle Vorsorge für die Stilllegung

§ 66. Aufzeichnungs- und Meldepflichten

8. Hauptstück
Entsorgungsanlagen

§ 67. Allgemeine Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen

§ 68. Betriebsorganisation und Betriebsvorschriften

§ 69. Integriertes Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur

§ 70. Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen

§ 71. Aus- und Fortbildung des Personals

§ 72. Informationspflichten

§ 73. Stilllegungskonzept

§ 74. Aufzeichnungs- und Meldepflichten

§ 75. Elektronische Datenbank und Betriebsbericht

§ 76. Weiterverwendung von radioaktiven Materialien, Beseitigung als konventioneller Abfall

9. Hauptstück
Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen

§ 77. Ableitungen

10. Hauptstück
Notfallvorsorge bei Tätigkeiten

§ 78. Sicherheitsanalyse, Notfallplan, Notfallübungen

11. Hauptstück
Strahlenschutzbeauftragte

§ 79. Ausbildung im medizinischen Bereich

§ 80. Ausbildung im nicht-medizinischen Bereich

§ 81. Ausbildung im Bereich von Forschungsreaktoren oder Entsorgungsanlagen

§ 82. Fortbildung

§ 83. Abweichungen von den Ausbildungserfordernissen

12. Hauptstück
Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 84. Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften

§ 85. Strahlenschutzunterweisungen

§ 86. Arbeitsanweisungen

§ 87. Strahlenschutzmittel

§ 88. Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

2. Abschnitt
Ärztliche Untersuchungen

§ 89. Eignungsuntersuchung

§ 90. Kontrolluntersuchung

§ 91. Sofortuntersuchung

§ 92. Ärztliches Zeugnis

§ 93. Verrechnung der Kosten

§ 94. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers

§ 95. Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen

§ 96. Aus- und Fortbildungen für Ärztinnen/Ärzte, die ärztliche Untersuchungen durchführen

3. Abschnitt
Dosisermittlung

§ 97. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers

§ 98. Ermittlung der externen Dosis

§ 99. Ermittlung der internen Exposition

§ 100. Ausnahme von der individuellen Dosisermittlung

§ 101. Ermittlung der Dosis bei unfallbedingter Exposition

§ 102. Ergebnisse der Dosisermittlung

§ 103. Festlegung einer Ersatzdosis oder Bestätigung der Dosis

4. Abschnitt
Kontroll- und Überwachungsbereiche

§ 104. Kriterien für Kontroll- und Überwachungsbereiche

§ 105. Anforderungen an Kontroll- und Überwachungsbereiche

§ 106. Zutritt von Personen, die keine strahlenexponierten Arbeitskräfte sind, zu Kontroll- und Überwachungsbereichen

§ 107. Radiologische Überwachung der Arbeitsplätze

§ 108. Strahlenanwendungsräume

13. Hauptstück
Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften bei der Beförderung von radioaktiven Materialien

§ 109. Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen

14. Hauptstück
Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle

§ 110. Bewilligungsbestimmungen

§ 111. Voraussetzung für die Erteilung einer Freigabebewilligung

§ 112. Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung

§ 113. Freigabe von Rückständen aus meldepflichtigen Tätigkeiten

§ 114. Freigabe von Amts wegen

§ 115. Entsorgung von Rückständen als radioaktiver Abfall

15. Hauptstück
Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen

§ 116. Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen

3. Teil
Sonstige geplante Expositionssituationen

1. Hauptstück
Externe Arbeitskräfte

§ 117. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers

§ 118. Führen von Strahlenschutzpässen

2. Hauptstück
Berufliche Exposition des fliegenden Personals durch kosmische Strahlung

§ 119. Dosisabschätzung für das fliegende Personal

§ 120. Dosisermittlung für das fliegende Personal

§ 121. Information des fliegenden Personals

§ 122. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

4. Teil
Bestehende Expositionssituationen

§ 123. Referenzwert für die Exposition durch Gammastrahlung aus Bauprodukten

5. Teil
Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen

1. Hauptstück
Strahlenschutzpass

§ 124. Administration von Strahlenschutzpässen

2. Hauptstück
Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung

§ 125. Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung

6. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 126. Verweisungen

§ 127. Übergangsbestimmungen

§ 128. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Freigrenzen und Freigabewerte

Anlage 2 Ableitung von radioaktiven Stoffen

Anlage 3 Betroffene Tätigkeitsbereiche

Anlage 4 Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020

Anlage 5 Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

Anlage 6 Kennzeichnung von Kontroll- und Überwachungsbereichen sowie radioaktiven Quellen

Anlage 7 Ortsdosisleistungswerte zur Berechnung der erforderlichen Abschirmung

Anlage 8 Angaben zu hoch radioaktiven umschlossenen Quellen

Anlage 9 Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen

Anlage 10 Inhalte des Sicherheitsberichtes für Forschungsreaktoren

Anlage 11 Inhalte von Notfallplänen

Anlage 12 Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren

Anlage 13 Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit

Anlage 14 Inhalte von Stilllegungskonzepten

Anlage 15 Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen

Anlage 16 Ausbildung für Tätigkeiten in Entsorgungsanlagen

Anlage 17 Thematische Bereiche von Sicherheitsanalysen für Tätigkeiten

Anlage 18 Strahlenschutzausbildungen

Anlage 19 Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen

Anlage 20 Ausbildung für Ärztinnen/Ärzte zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen

Anlage 21 Begriffsbestimmungen, Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktoren, operationelle Größen und Festlegungen zur Dosisermittlung

Anlage 22 Festlegungen für die routinemäßige Inkorporationsüberwachung

Anlage 23 Dosisabschätzung für das fliegende Personal

Anlage 24 Dosisermittlung für das fliegende Personal

Anmerkung

Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: General Radiation Protection Ordinance 2020

Schlagworte

Bewilligungsbestimmung, Dosisleistungswert, Ausbildung, Aufzeichnungspflicht, Kontrollbereich, Übergangsbestimmung, Strahlungsfaktor

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2022

Gesetzesnummer

20011249

Dokumentnummer

NOR40225555

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