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SFVO – Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2023

SFVO § 0

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Kurztitel

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 98/2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.06.2023

Abkürzung

SFVO

Index

94/01 Schiffsverkehr

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO)

StF: BGBl. II Nr. 98/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 258/2013

BGBl. II Nr. 46/2015

BGBl. II Nr. 6/2017

BGBl. II Nr. 32/2019

BGBl. II Nr. 204/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 1, 5 Abs. 10, 9, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 2 bis 4, 18 Abs. 2 und 3, 23 Abs. 1, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35 sowie 37 Abs. 3 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen beziehungsweise den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung und Sport sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Geltungsbereich

§ 1.

Örtlicher Geltungsbereich

§ 2.

Sachlicher Geltungsbereich

2. Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf Seen und Flüssen

1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen

§ 3.

Begriffsbestimmungen

§ 4.

Schiffsführer

§ 5.

Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 6.

Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 7.

Verhalten unter besonderen Umständen

§ 8.

Benutzung der Gewässer

§ 9.

Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht

§ 10.

Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 11.

Besetzung des Ruders

§ 12.

Schiffsurkunden und andere Dokumente

§ 13.

Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

§ 14.

Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer

§ 15.

Beschädigung von Anlagen

§ 16.

Verbot des Einbringens in das Gewässer

§ 17.

Rettung und Hilfeleistung

§ 18.

Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

§ 19.

Havarien

§ 20.

Besondere Anweisungen

§ 21.

Überwachung

§ 22.

Anordnungen vorübergehender Art

§ 23.

Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen

§ 24.

Fahrgastschifffahrt

§ 25.

Betrieb von Fähren

§ 26.

Sturmwarnung

§ 27.

Veranstaltungen

§ 28.

Übernahme von Treibstoff (Bunkern)

§ 29.

Schiffskraftstoffe

§ 30.

Ausrüstung von Sportfahrzeugen

§ 31.

Meldungen

§ 32.

Transport gefährlicher Güter

2. Kapitel
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge

§ 33.

Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge

§ 34.

Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 35.

Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 36.

Kennzeichen der Anker

3. Kapitel
Bezeichnung der Fahrzeuge

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 37.

Anwendung und Begriffsbestimmungen

§ 38.

Lichter

§ 39.

Tafeln, Flaggen und Wimpel

§ 40.

Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel

§ 41.

Verbotene Lichter und Zeichen

§ 42.

Ersatzlichter

§ 43.

Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.

2. Abschnitt
Nacht- und Tagbezeichnung

2.A Bezeichnung während der Fahrt

§ 44.

Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden

§ 45.

Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 46.

Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

§ 47.

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 48.

Bezeichnung der Fahrgastschiffe

§ 49.

Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt

2.B Bezeichnung beim Stillliegen

§ 50.

Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen

§ 51.

Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen

§ 52.

Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte

§ 53.

Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

§ 54.

Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können

3. Abschnitt
Besondere Zeichen

§ 55.

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke

§ 56.

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen

§ 57.

Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

§ 58.

Notzeichen

§ 59.

Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 60.

Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden

§ 61.

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird

§ 62.

Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

4. Kapitel
Schallzeichen und Sprechfunk

§ 63.

Allgemeines

§ 64.

Gebrauch der Schallzeichen

§ 65.

Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen

§ 66.

Verbotene Schallzeichen

§ 67.

Notzeichen

§ 68.

Sprechfunk

5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer

§ 69.

Schifffahrtszeichen

§ 70.

Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen

§ 71.

Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind

6. Kapitel
Fahrregeln

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 72.

Begriffsbestimmungen

§ 73.

Allgemeine Verhaltensregeln

§ 74.

Fahrgeschwindigkeit

§ 75.

Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften

2. Abschnitt
Begegnen, Kreuzen und Überholen

§ 76.

Allgemeine Grundsätze

§ 77.

Kreuzen

§ 78.

Begegnen

§ 79.

Begegnen im engen Fahrwasser

§ 80.

Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 81.

Überholen: Allgemeine Bestimmungen

3. Abschnitt
Weitere Regeln für die Fahrt

§ 82.

Wenden

§ 83.

Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze

§ 84.

Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 85.

Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 86.

Vermeidung von Wellenschlag

§ 87.

Verbände

§ 88.

Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern

4. Abschnitt
Fähren

§ 89.

Vorschriften für Fähren

5. Abschnitt
Durchfahren von Brücken

§ 90.

Durchfahren von Brücken: Allgemeines

§ 91.

Durchfahren fester Brücken

6. Abschnitt
Beschränkte Sichtverhältnisse

§ 92.

Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar

§ 93.

Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen

7. Abschnitt
Besondere Regeln

§ 94.

Ausweichpflicht

§ 95.

Verhalten beim Ausweichen

§ 96.

Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten

§ 97.

Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen

§ 98.

Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird

§ 99.

Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern

§ 100.

Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens

§ 101.

Rafting

§ 102.

Uferzonen

7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen

§ 103.

Allgemeine Regeln für das Stillliegen

§ 104.

Ankern

§ 105.

Festmachen

§ 106.

Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen

§ 107.

Wache und Aufsicht

8. Kapitel
Gewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen

§ 108.

Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung

§ 109.

Beitrag zur Gewässerreinhaltung

§ 110.

Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord

§ 111.

Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge

3. Teil
Hafenordnung

§ 112.

Verhalten in Häfen

§ 113.

Betreten der Fahrzeuge

§ 114.

Benützungsbeschränkungen

§ 115.

Verhalten bei Gefahr

§ 116.

Festmachen

§ 117.

Beaufsichtigung der Fahrzeuge

§ 118.

Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten

§ 119.

Loswerfen

§ 120.

Gebrauch der Propulsionsorgane

§ 121.

Landgang

§ 122.

Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen

§ 123.

Sicherung von Leitungen

§ 124.

Verkehr im Hafen

4. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 125.

Übergangsbestimmungen

§ 126.

Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften

(Anm.:§ 127.

Inkrafttreten)

Anlagen und Anhang

Anlage 1

Bezeichnung der Fahrzeuge

Anlage 2

Schallzeichen

Anlage 3

Schifffahrtszeichen

Anlage 4

Bezeichnung der Gewässer

 

 

Anhang 1

Sonnenauf- und ‑untergänge

   

Schlagworte

e-rk3, Inh

Sonnenuntergang, Nachtbezeichnung, Schubverband, Übergangsbestimmung, Sonnenaufgang,

Schifffahrtsrechtsnovelle-Verordnung 2018 (BGBl. II Nr. 32/2019),

Schifffahrtsrechtsnovelle-Verordnung 2023 (BGBl. II Nr. 204/2023)

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2023

Gesetzesnummer

20008374

Dokumentnummer

NOR40253773

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