- EStG 1988 § 4 Abs 4, § 16 Abs 1: Bei unzumutbarer Entfernung des Ortes der Berufstätigkeit vom Familienwohnsitz sind Fahrtaufwendungen nicht mit dem Pendlerpauschale abgegolten
- EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 6 lit c, § 18 Abs 1 Z 3, § 20 Abs 1 Z 2 lit a, § 26 Z 4, § 34 Abs 7 Z 3, § 35 Abs 3: Differenz zwischen dem vom Arbeitgeber gewährten Kilometergeld und den Sätzen des § 26 Z 4 EStG 1988 als Werbungskosten
- EStG 1972 § 37 Abs 2 Z 2: Einem in weniger als einem Jahr erzielten Wertzuwachs ist die Begünstigung des § 37 EStG 1972 zu versagen
- UStG 1972 (1994) § 1 Abs 1 Z 1: Beiträge zu landwirtschaftlichem Erntemaschinen-Verein sind umsatzsteuerpflichtige unechte Mitgliedsbeiträge
- UStG 1994 § 6 Abs 1 Z 27; 6. EG-RL Art 24 Abs 4: 300.000-S-Grenze für Kleinunternehmer ist als Nettobetrag anzusehen
- ErbStG § 12 Abs 1 Z 1, § 18: Feststellung der Rechtsnatur eines Sparbuches, um die Gläubigerfrage im Zeitpunkt des Todes zu klären
- GebG § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 und Abs 3: Gebührenrechtliche Einstufung eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrages als auf bestimmte Zeit abgeschlossen
- GGG § 14; JN § 56 Abs 2: Anwendung der Bestimmungen zur Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer ziffernmäßig bestimmten Geldforderung auf die Feststellung der Unverbindlichkeit (Naturalobligation)
- GrEStG 1955 § 1 Abs 3 Z 2; GrEStG 1987 § 18 Abs 1: Anteilsvereinigung durch Ausscheiden des vorletzten GmbH-Gesellschafters im Zuge einer Kapitalherabsetzung
- GGG §§ 14, 18: Durch Verzicht auf Räumungsexekution keine Befristung des Mietverhältnisses
- BewG § 11 Abs 1, § 51 Abs 1, § 57 Abs 1: Einbeziehung von Investitionen in gemieteten Lokalen bei der Ermittlung des EW
- DBA-Italien Art 17, 19: Subsumtion unter Art 17 von Vergütungen, die ein Opernsänger von einer italienischen Gebietskörperschaft für Ausübungen in Italien bezogen hat
- AbgEO § 65 Abs 1: Genaue Bezeichnung der Schuldforderung ist im PfändungsB nicht in allen Fällen erforderlich
- BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1: Abgabenrechtliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern
- BAO §§ 93, 212a Abs 9: Nur der Spruch eines B kann rechtsverletzend sein
- BAO § 93 Abs 3 lit a; EStG 1988 § 30 Abs 3 Z 2: Zentrale Elemente einer Bescheidbegründung sind die zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellungen,
- BAO §§ 115, 183: Feststellung, daß eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar
- BAO § 177: Einer Stellungnahme bzw einem Gutachten, aus dem nicht erkennbar ist, wie die dem Befund zugrundegelegten Tatsachen beschafft wurden, hat die Beh im Rahmen der Beweiswürdigung kein Gewicht beizumessen
- BAO § 184 Abs 1 und 3: Bei fehlenden Aufzeichnungen eines Bordellbetriebes ist die Steuerbemessungsgrundlage im Schätzungswege zu ermitteln
- BAO § 209: Telefonat und ein darüber vom AbgPfl erstellter Schriftsatz stellen keine Unterbrechungshandlung dar
- BAO § 212a Abs 9: Aussetzungszinsen bei ungewöhnlich langer Dauer des zugrundeliegenden Berufungsverfahrens
- BAO § 217 Abs 1, § 224 Abs 3, § 248; ZollG 1988 § 175 Abs 1: Berufung eines Haftungspflichtigen gegen HaftungsB und B über den Abgabenanspruch; zeitlicher Anwendungsbereich des ZollG 1988
- EndbesteuerungsG § 4 Abs 1; BAO § 115 Abs 1: Keine Steueramnestie, wenn Einkünfte und Vermögen Gegenstand von abgbeh Ermittlungen sind;
- BAO § 303 Abs 1 lit b; EStG 1972 § 2 Abs 3: „Tatsachen“ bei Wiederaufnahme; Kriterien für Liebhaberei bei Beteiligungen