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Bei fehlenden Aufzeichnungen eines Bordellbetriebes ist die Steuerbemessungsgrundlage im Schätzungswege zu ermitteln

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 232 Heft 7 v. 1.4.1999

§ 184 Abs 1 und Abs 3 BAO

Eine Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung hat zu erfolgen, wenn die AbgBeh die Grundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, oder falls Bücher nicht vorgelegt werden bzw sachlich unrichtig sind oder formelle Mängel aufweisen.

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