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Abgabenrechtliche Haftung von GmbH-Geschäftsführern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 228 Heft 7 v. 1.4.1999

§ 9 Abs 1 BAO

§ 80 Abs 1 BAO

1. Nimmt ein GmbH-Gf die steuerlichen Agenden der GmbH nicht selbst wahr, sondern überträgt sie an Dritte, so wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten.

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