durch eine verfassungsgesetzliche Bestimmung war verfassungsgesetzlich zulässig (keine Gesamtänderung der Verfassung)
Art 7 Abs 1 B-VG
Art 44 Abs 1 und 3 B-VG
durch eine verfassungsgesetzliche Bestimmung war verfassungsgesetzlich zulässig (keine Gesamtänderung der Verfassung)
Art 7 Abs 1 B-VG
Art 44 Abs 1 und 3 B-VG