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Schlagartige Beseitigung der begünstigten Abschreibung von Assanierungen nach dem StadterneuerungsG

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1999, 211 Heft 7 v. 1.4.1999

durch eine verfassungsgesetzliche Bestimmung war verfassungsgesetzlich zulässig (keine Gesamtänderung der Verfassung)

Art 7 Abs 1 B-VG

Art 44 Abs 1 und 3 B-VG

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