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Ein Teil der HundeabgabeV der Marktgemeinde Hard (nämlich die Umschreibung eines „Wachhundes“) wird als gesetzwidrig aufgehoben

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1999, 217 Heft 7 v. 1.4.1999

Art 18 Abs 2 F-VG

§ 15 Abs 3 Z 3 FAG 1997

HundeabgabeV der Marktgemeinde Hard

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