für Rundfunkwerbung: Abgabepflicht nur hinsichtlich des im Gemeindegebiet entstehenden Reklamewertes
Art 140 Abs 1 B-VG
§ 2 Abs 5 Wr AnkündigungsabgabeG
für Rundfunkwerbung: Abgabepflicht nur hinsichtlich des im Gemeindegebiet entstehenden Reklamewertes
Art 140 Abs 1 B-VG
§ 2 Abs 5 Wr AnkündigungsabgabeG