Art 17 DBA-Italien
Art 19 DBA-Italien
1. Vergütungen, die ein Opernsänger von einer italienischen Gebietskörperschaft für Ausübungen in Italien bezogen hat, sind unter Art 17 zu subsumieren. Eine künstlerische Darbietung kann auch dann nicht unter Art 19 (Öffentliche Funktionen) subsumiert werden, wenn der Künstler in einem öff-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen sollte.