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Zentrale Elemente einer Bescheidbegründung sind die zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellungen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 229 Heft 7 v. 1.4.1999

die Darstellung der Überlegungen zur Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung; eine Verhaftung stellt keinen beh Eingriff iSd § 30 Abs 3 Z 2 EStG dar

§ 93 Abs 3 lit a BAO

§ 30 Abs 3 Z 2 EStG 1988

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