§ 115 BAO
§ 183 BAO
Die Feststellung der bel Beh, dass eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar.
§ 115 BAO
§ 183 BAO
Die Feststellung der bel Beh, dass eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar.