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Feststellung, daß eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 231 Heft 7 v. 1.4.1999

§ 115 BAO

§ 183 BAO

Die Feststellung der bel Beh, dass eine Unternehmensbewertung zur Feststellung der Teilwertabschreibung nach mehr als zehn Jahren nicht mehr durchführbar sei, stellt eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung dar.

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