§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994
Art 24 Abs 4 6. EG-RL
Für die Berechnung der Umsätze gem § 6 Abs 1 Z 27 ist nicht von der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, sondern von der Besteuerung nach den allg Regelungen auszugehen. Somit stellt die Umsatzgrenze des § 6 Abs 1 Z 27 auf die Bemessungsgrundlage bei unterstellter Steuerpflicht ab.