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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 4/1999

Heft 4 v. 15.2.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 2 Abs 2 und 3: Stellen sich dem Bemühen des AbgPfl um wirtschaftlichen Erfolg Umstände entgegen, die dieses Bemühen vergeblich machen,
  2. EStG 1972 (1988) § 4 Abs 1 und 3: Eine Buchführung iSd § 4 Abs 1 liegt bei erst nachträglicher Erfassung der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag nicht vor
  3. EStG 1988 § 3 Abs 1 Z 5 lit a und Abs 2: Die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen
  4. EStG 1972 § 24 Abs 1 Z 1: Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung der Einbringung des Klientenstocks in eine Kapitalgesellschaft im Wege einer verdeckten Einlage als Betriebsveräußerung
  5. GebAG § 18 Abs 1 Z 2 lit b und Abs 2, § 19 Abs 2: Zeugengebühr eines Rechtsanwalts
  6. GEG § 1 Z 3, § 7 Abs 1 und 3: Einbringung von Kosten des Strafverfahrens, Sachverständigengebühr
  7. GEG § 1 Z 5; GGG § 2 Z 8, TP 15 Anm 6 und 7: Kosten für Parteikopien
  8. GEG § 1 Z 5, § 2 Abs 1: Fahrtkostenersatz
  9. GEG § 2 Abs 1, § 3: Kostenersatzpflicht für Schlosser im Exekutionsverfahren
  10. GEG § 9 Abs 2: Nachlaß bei Gefährdung des notwendigen Lebensunterhaltes
  11. GGG §§ 14, 18 Abs 2 Z 3: Vergleich, Bemessungsgrundlage
  12. GGG § 30 Abs 2 Z 1, TP 10: Firmenbucheintragung, Rückerstattung der Pauschalgebühr
  13. GGG § 18 Abs 1 und 2 Z 2: Vergleich, Bemessungsgrundlage
  14. GJGebG TP 3 lit c: Zurückweisung einer ao Revision ist gebührenpflichtig
  15. WFG 1984 § 53 Abs 3: Pfandrechtseintragungen zur Umschuldung
  16. WGG § 30 Abs 3: Gebührenbefreiung bei Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Erwerber
  17. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1: Geschäftsführerhaftung; Benachteiligung des Abgabengläubigers bei der Aufteilung der vorhandenen Mittel
  18. BAO § 200 Abs 1 und 2, § 207 Abs 2, § 208 Abs 1 lit d, § 209 Abs 1: Bei vorläufigen Abgabenfestsetzungen kann die Verjährung nicht vor der Erlassung des vorläufigen Abgabenbescheides beginnen
  19. BAO § 295 Abs 1: Eine Folgeänderung gem § 295 BAO ist auch dann vorzunehmen, wenn der Grundlagenbescheid nach dem Folgebescheid ergeht
  20. BAO § 303 Abs 4: Ausreichende Begründung eines Wiederaufnahmebescheides

Erkenntnisse des EuGH

  1. MWSt Sechste RL 77/388/EWG Art 2, 11: Devisengeschäfte (gegenseitiger An- und Verkauf eines bestimmten Betrages in einer bestimmten Währung) sind Dienstleistungen;
  2. EGV Art 5, 52: Der Ausschluß von der Übertragung von Verlusten zwischen Gesellschaften eines Konsortiums, denen eine Holdinggesellschaft gehört,
  3. EGV allgemein: Ein MS kann sich bei Klagen auf Rückzahlung von Abgaben, die unter Verstoß gegen eine RL erhoben wurden, auf nationale Ausschlußfristen berufen;
  4. EGV allgemein: Die Erlassung eines Vorabentscheidungsurteils über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht ohne Begrenzung der zeitlichen Wirkung des Urteils berührt das Recht des betreffenden MS nicht,
  5. EGV allgemein: Die Berufung eines MS auf nationale Ausschlußfristen bei Klagen auf Rückzahlung von ohne Rechtsgrund geleisteten Abgaben steht nicht im Widerspruch mit Gemeinschaftsrecht;
  6. Protokoll über Vorrechte und Befreiungen Art 13: Freiberuflich tätige Konferenzdolmetscher sind weder Beamte noch sonstige Bedienstete iSd Art 13; sie unterliegen daher auch nicht der Steuer zugunsten der Gemeinschaft; Klage gegen die Kommission