wenn diese Holdinggesellschaft nicht ganz oder hauptsächlich Aktien von im betreffenden MS ansässigen Tochtergesellschaften hält, ist mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar; britisches Vorabentscheidungsersuchen
Art 5 EGV
wenn diese Holdinggesellschaft nicht ganz oder hauptsächlich Aktien von im betreffenden MS ansässigen Tochtergesellschaften hält, ist mit dem Gebot der Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar; britisches Vorabentscheidungsersuchen
Art 5 EGV