Bemessungsgrundlage ist der Bruttoertrag der vom Dienstleister getätigten Geschäfte; britisches Vorabentscheidungsersuchen
MWSt: Sechste RL 77/388/EWG Art 2, 11
Anwendung der RL auf Devisengeschäfte; Ermittlung der Bemessungsgrundlage.
Bemessungsgrundlage ist der Bruttoertrag der vom Dienstleister getätigten Geschäfte; britisches Vorabentscheidungsersuchen
MWSt: Sechste RL 77/388/EWG Art 2, 11
Anwendung der RL auf Devisengeschäfte; Ermittlung der Bemessungsgrundlage.