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Die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 116 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 3 Abs 1 Z 5 lit a und Abs 2 EStG 1988

Die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen.

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