vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eine Buchführung iSd § 4 Abs 1 liegt bei erst nachträglicher Erfassung der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag nicht vor

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 116 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 4 Abs 1 und Abs 3 EStG 1972 (1988)

Eine Aufzeichnung der Geschäftsfälle im Laufe des Wirtschaftsjahres nach den Bestimmungen des § 4 Abs 3 iVm einer nachträglichen Erfassung der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag erfüllt die Voraussetzungen für eine laufende Buchführung nach § 4 Abs 1 nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!