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Fahrtkostenersatz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 122 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 1 Z 5 GEG

§ 2 Abs 1 GEG

1. Aus der Unanwendbarkeit des § 93 ASGG auf andere Versicherungsträger iSd § 66 Abs 1 ASGG folgt nicht, dass der Versicherte die ihm ausbezahlte Gebühr iSd § 79 ASGG dem Bund zu erstatten hat.

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