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Die Erlassung eines Vorabentscheidungsurteils über die Auslegung von Gemeinschaftsrecht ohne Begrenzung der zeitlichen Wirkung des Urteils berührt das Recht des betreffenden MS nicht,

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 144 Heft 4 v. 15.2.1999

sich im Verfahren über die Rückzahlung der ohne Rechtsgrund geleisteten Abgaben auf nationale Ausschlußfristen zu berufen; italienisches Vorabentscheidungsersuchen

EGV allgemein

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