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Zeugengebühr eines Rechtsanwalts

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 118 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 18 Abs 1 Z 2 lit b und Abs 2 GebAG

§ 19 Abs 2 GebAG

Für die Geltendmachung der Zeugengebühr ist der konkrete Verdienstentgang unter entsprechender Aufgliederung zu behaupten.

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