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Vergleich, Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 126 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 14 GGG

§ 18 Abs 2 Z 3 GGG

Ist ein Teil des Klagebegehrens gem § 56 Abs 2 JN schon in der Klage mit 10.000 S bewertet worden (woran die AbgBeh gebunden ist), ist allein dieser Betrag für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühren maßgebend.

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