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Ein MS kann sich bei Klagen auf Rückzahlung von Abgaben, die unter Verstoß gegen eine RL erhoben wurden, auf nationale Ausschlußfristen berufen;

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 1999, 141 Heft 4 v. 15.2.1999

die Berechnung von Zinsen, die ungünstiger ist als die im Zivilrecht vorgesehene, steht nicht im Widerspruch mit Gemeinschaftsrecht, wenn die Berechnungsmodalitäten für die Rückzahlung solcher Abgaben unabhängig davon gelten, ob sie auf das Gemeinschaftsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt werden; italienisches Vorabentscheidungsersuchen

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