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Vergleich, Bemessungsgrundlage

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 127 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 18 Abs 1 und Abs 2 Z 2 GGG

Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird.

VwGH 02.07.1998, 98/16/0150

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