TP 3 lit c GJGebG
Die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision unterliegt als Entscheidung in dritter Instanz der Gebührenpflicht.
VwGH 02.07.1998, 96/16/0105
TP 3 lit c GJGebG
Die Zurückweisung einer außerordentlichen Revision unterliegt als Entscheidung in dritter Instanz der Gebührenpflicht.
VwGH 02.07.1998, 96/16/0105