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Prüfung der Voraussetzungen für die Behandlung der Einbringung des Klientenstocks in eine Kapitalgesellschaft im Wege einer verdeckten Einlage als Betriebsveräußerung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 117 Heft 4 v. 15.2.1999

§ 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972

Es bedarf hinreichender Tatsachenfeststellungen über das Vorliegen eines Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes, das den Tatbestand der Betriebsveräußerung durch die Einbringung des Klientenstockes in eine Kapitalges im Wege verdeckter Einlage verwirklicht.

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