§ 24 Abs 1 Z 1 EStG 1972
Es bedarf hinreichender Tatsachenfeststellungen über das Vorliegen eines Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäftes, das den Tatbestand der Betriebsveräußerung durch die Einbringung des Klientenstockes in eine Kapitalges im Wege verdeckter Einlage verwirklicht.