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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 7/1998

Heft 7 v. 1.4.1998

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1972 § 3 Z 20, § 67 Abs 2; EStG 1988 § 3 Abs 1 Z 15, § 67 Abs 2: Die vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer quartalsmäßig entrichteten Prämien für die Krankenversicherung stellen keinen laufenden, sondern einen sonstigen Bezug dar
  2. EStG 1972 (1988) §§ 4, 20: Bei der Prüfung der Gehälter unter Fremdüblichkeitsgesichtspunkten ist dem Kollektivvertrag als Ausgangsbasis entscheidende Bedeutung beizumessen
  3. EStG 1988 § 4 Abs 4; BAO § 167 Abs 2: Bei der Prüfung der einkommensteuerlich angemessenen Entlohnung der Ehegattin kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Falles an
  4. EStG 1988 § 6 Z 5, § 8 Abs 1, § 113 Abs 1: Bei einem Haus, das nur zu 20 %, somit in untergeordnetem Ausmaß, zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und so zur Gänze zum Privatvermögen gehört, ist dennoch eine anteilige AfA als Betriebsausgabe anzuerkennen
  5. EStG 1988 §§ 16, 20: Wird durch den Besuch der „Fachakademie Handel“ am WIFI die Qualifizierung für eine leitende Stellung innerhalb des ausgeübten Berufsbildes erlangt, so liegen als Werbungskosten abzugsfähige Berufsfortbildungskosten vor
  6. EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 7, § 20 Abs 1 Z 1: Kein Anwendungsfall des Aufteilungsverbotes bei Kosten der Reinigung der Dienstkleidung im Haushalt eines nahen Angehörigen
  7. EStG 1988 § 19: Ist der AbgPfl gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die sein Schuldner ist, ist der Zufluß (von Geschäftsführerbezügen) grundsätzlich anzunehmen,
  8. EStG 1988 § 22 Z 4 (§ 22 Abs 1 Z 4 EStG 1972), § 25 Abs 1 Z 3: Bezüge und Vorteile aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen
  9. EStG 1988 § 25 Abs 1, §§ 70, 98 Z 4; DBA-Deutschland Art 10: Österr Anwaltskammerpensionen, die an in Deutschland ansässige Anwaltswitwen gezahlt werden, sind in Deutschland zu besteuern (Art 13 Abs 1 DBA-D)
  10. FLAG 1967 § 2 Abs 1 lit b: Die Erbringung eines Studiennachweises ist Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten und den folgenden Studienjahren des ersten Studienabschnittes
  11. GewStG 1953 § 1 Abs 1: Betreibt eine selbständige Augenärztin auch ein Kontaktlinseninstitut, so liegt bei einer organisatorischen, wirtschaftlichen und sachlichen Verflechtung dieser Tätigkeiten ein einheitlicher Betrieb vor
  12. GebG § 14 TP 6: Eingabengebühr - Gebührenpflicht unabhängig vom Tätigwerden der Beh - Privatinteresse
  13. GebG § 14 TP 6, § 14 TP 6 Abs 5 Z 8: Tarifpost, Eingaben an die Gemeinde um Ausstellung einer Widmungsbestätigung
  14. GebG: Bestandverträge, Bemessungsgrundlage bei unbestimmter Vertragsdauer und schwankenden Jahreswerten
  15. KVG § 21 Z 1: BUSt, Gegenleistung: Die im Abtretungsvertrag enthaltene Verpflichtung zur Leistung einer Zahlung an einen Dritten (die „abgetretene GmbH“) ist Teil des vereinbarten Preises
  16. GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Arbeiterwohnstätte: Eine Arbeiterwohnstätte ist erst geschaffen, wenn ein benützbares Wohnhaus (nicht bloß ein „Ausbauhaus“) errichtet wurde
  17. GrEStG 1987 § 5: Bauherreneigenschaft: Kauf eines Grundstückes samt herzustellendem Gebäude auch bei Abschluß getrennter Verträge über Fertigteilhauskauf und Grundkauf
  18. BewG § 55: Ein Verlust der Zweckwidmung von zuletzt zu Wohnzwecken benutzten Gebäuden wegen ihres allmählichen Verfalles am Bewertungsstichtag liegt nur vor, wenn die Gebäude damals auf Dauer nicht mehr zu Wohnzwecken hätten genutzt werden können
  19. BAO §§ 9, 80; UStG 1972 § 21 Abs 1: Kriterien der Geschäftsführerhaftung. Mit dem das Vorliegen eines Überschusses für einen Kalendermonat verneinenden Bescheid ist die Rechtsfolge der Pflicht zur Rückzahlung
  20. BAO §§ 84, 125; VwGG § 41 Abs 1: Das Fehlen eines Hinweises iSd § 125 Abs 6 BAO berührt die Verpflichtung zur Führung von Büchern nicht; Bindung des VwGH an den Beschwerdepunkt
  21. BAO §§ 93, 188: Ein Feststellungsbescheid gem § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen
  22. BAO § 93 Abs 3: Elemente der Bescheidbegründung; Hinweis auf Akteninhalt kann Sachverhaltsdarstellung nicht ersetzen
  23. BAO §§ 166, 167 Abs 2: Das Fehlen einer schriftlichen Treuhandvereinbarung und die jahrzehntelange Nichtentlohnung des behaupteten Treuhandverhältnisses lassen die Annahme des wirtschaftlichen Eigentums des angeblichen Treuhänders schlüssig erscheinen
  24. BAO § 236: Die Existenzgefährdung als deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit iSd § 236 BAO muß durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend mitverursacht sein
  25. BAO § 293b; EStG 1988 §§ 22, 37 Abs 1: Bescheidbehebung nach § 293b BAO nur bei qualifizierter Rechtswidrigkeit; kein allgemeiner Schutz des Vertrauens auf rechtsunrichtige Beurteilung nach „Treu und Glauben“
  26. BAO § 295: Ein gem § 295 BAO erlassener späterer Bescheid tritt insgesamt und zur Gänze an die Stelle des früheren Bescheides
  27. VwGG § 28 Abs 1: Bedeutung des Beschwerdepunktes im vwg Verfahren; Verletzung von Verfahrensvorschriften zählt zu den Beschwerdegründen